AGB

Allgemeine Miet- und Stornobedingungen - Ferienhaus „ Spreewaldhaus“ in Lübben

Zwischen Mieter und Vermieter des Ferienhauses wird ein Mietvertrag abgeschlossen. Mit der Buchung des Ferienhauses erkennt der Mieter die nachfolgenden Allgemeinen Miet- und Stornobedingungen als verbindlich an.

1. Vertragsgegenstand

Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienunterkunft ist verbindlich geschlossen. Die Unterkunft wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

2. Vertragsabschluss

Der Reservierungsauftrag durch den Mieter und die Buchungsbestätigung durch den Vermieter kann per Post, e-mail, Fax, per Internetportal oder telefonisch erfolgen. Mit der Buchungsbestätigung erhält der Mieter Angaben über die Zahlung des Mietpreises. Mit Eingang der unter Punkt 3. genannten Anzahlung durch den Mieter wird der Mietvertrag für beide Seiten rechtsverbindlich. Der Mieter erklärt sich für die vertraglichen Verpflichtungen aller mitreisenden Personen verantwortlich.

3. Fälligkeit und Zahlung

Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises zu leisten. Der Restbetrag des Mietpreises ist 30 Tage vor Mietbeginn, spätestens und ausnahmsweise jedoch bei Schlüsselübergabe in bar fällig. Abweichend von den gesetzlichen Vorschriften ist die Miete für die gesamte Mietzeit stets im Voraus zu zahlen.

4. Mietdauer

Die Mietdauer ist im Mietvertrag festgelegt. Die Anreise erfolgt zwischen 16 Uhr und 18 Uhr, die Abreise bis spätestens 10 Uhr. Abweichungen hiervon sind nach Absprache möglich. Am Anreisetag stellt der Vermieter dem Mieter das Mietobjekt in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung.

5. Kündigung und vorzeitige Beendigung des Mietvertrages seitens des Mieters

Für Kündigung und Beendigung des Mietvertrages vor Ablauf der befristeten Mietzeit gelten die folgenden Bestimmungen:

5.1 Schriftliche Kündigung

Die Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich gegenüber dem Vermieter zu erfolgen. Im Streitfall hat der Mieter nachzuweisen, dass er die Kündigung erklärt hat.

5.2 Stornierungsgebühren bei Kündigung, Nichtanreise und vorzeitiger Abreise

Die erhobenen Stornierungsgebühren bei Nichtanreise bzw. Rücktritt belaufen sich in Abhängigkeit des Zeitpunkts der Stornierung vor Mietbeginn nach dem Gesamtmietpreis in Euro wie folgt:

  • bis 60 Tage vor Mietbeginn 0 % - 59 Tage bis 30 Tage vor Mietbeginn 20 %
  • 30 Tage bis 14 Tage vor Mietbeginn 40 %
  • 13 Tage bis 7 Tage vor Mietbeginn 60 %
  • 6 Tage bis zum letzten Werktag vor Mietbeginn 80 %
  • am Tag des Mietbeginns und bei Nichterscheinen 90 %

Eine eventuell anfallende Vermittlungsgebühr ist gegen Nachweis in jedem Fall zu zahlen. Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

5.3 Bei vorzeitiger Abreise des Mieters

Wenn der Mieter kündigt, indem er nach Antritt des Mietverhältnisses vorzeitig, also vor dem vertraglichen Mietende, abreist - aus Gründen, die vom Vermieter nicht zu vertreten sind, so steht dem Vermieter die gesamte Mietsumme zu und die vorstehende Regelung findet entsprechende Anwendung. Der Tag der vorzeitigen Abreise entspricht dann dem Tag der Kündigung. Die vorzeitige Abreise ersetzt nicht die Erfordernis einer schriftlichen Kündigung durch den Mieter. Im Streitfall hat der Mieter nachzuweisen, dass er vor Ablauf der Mietzeit ausgezogen ist und das Mietverhältnis auf diese Weise gekündigt hat.

5.4. Obliegenheiten des Vermieters

Der Vermieter wird sich bei Kündigung des Mietverhältnisses und im Rahmen des üblichen Geschäftsganges unverzüglich um die Neuvermietung der Ferienwohnung bemühen. Der Mieter hat das Recht einen zumutbaren Ersatzmieter zu stellen, der seine vertraglichen Verpflichtungen übernimmt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Es bleibt dem Mieter unbenommen, dem Vermieter nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

6. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung und Restzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen. Der Mietvertrag kann ohne Einhaltung einer Frist seitens des Vermieters gekündigt werden, wenn Mieter oder mitreisende Personen sich in störender oder zerstörerischer Weise so verhalten, dass ihr Verbleiben in der Ferienwohnung den Nachbarn des Hauses nicht zugemutet werden kann.

7. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

8. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt einschließlich Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstandene Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder einer benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In die Kanalisation dürfen keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten oder ähnliches entsorgt werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder der Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu. Es handelt sich um eine NICHTRAUCHER-Ferienwohnung, dementsprechend ist das Rauchen in der Ferienwohnung nicht gestattet. Das Mitbringen von Haustieren ist NICHT gestattet. Anfallender Müll ist zu trennen und in die dafür bereitstehenden Tonnen/Behälter zu entsorgen. Beim Verlassen der Ferienwohnung ist darauf zu achten, dass alle Fenster und Türen fest verschlossen sind. Der Vermieter haftet nicht für entstehende Schäden wie Einbruch oder Diebstahl am Eigentum des Mieters.

9. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.). Sollten beim Bezug der Ferienwohnung Mängel festgestellt werden, so sind diese unverzüglich dem Vermieter zu melden. Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so ist der Mieter zur Mietminderung oder Kündigung berechtigt. Die Kündigung des Mietvertrages ist des Weiteren möglich, wenn die Nutzung durch höhere Gewalt wie Naturkatastrophen, Feuer etc. erheblich erschwert oder gefährdet wird. Der gezahlte Mietpreis für die Restdauer des Mietverhältnisses wird in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

10. Hausordnung

Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Nachbarn durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Die im Ferienhaus ausliegende Hausordnung ist zu beachten und wird mit der Übernahme des Objekts bei der Anreise anerkannt.

11. Parkplätze

Es stehen Parkplätze auf der Straße zur Verfügung. Soweit Ihnen ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

12. Reisevertragsrecht

Der Vermieter ist kein Reiseveranstalter. Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Recht des Reiseveranstalters einschließlich seiner Haftung finden daher keine Anwendung.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Miet- und Stornobedingungen nichtig, unwirksam, anfechtbar oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden sich dann um eine zulässige Bestimmung bemühen, die der beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt.

14. Änderungen des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

15. Rechtswahl

Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis ist der Ort, wo sich das zu vermietende Objekt befindet. Der ausschließliche Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgericht in Lübben.

Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird das Amtsgericht Lübben als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Lübben, im Juli 2020 Allgemeine Miet- und Stornobedingungen des Ferienhauses „Spreewaldhaus“ in Lübben